Der Ukraine-Krieg stellt vor allem die Wirtschaft in Deutschland auf eine harte Probe und die Inflation ist auf ein rekordartiges Hoch gestiegen. Dabei sind die Preise für bestimmte Produkte vor allem in den Supermärkten nahezu explodiert.
Ein mögliches Ende ist nicht in Sicht. So macht die finanzielle Mehrbelastung in erster Linie den Verbrauchern besonders zu schaffen. Die Regierung reagierte aus diesem Grund und kündigte Maßnahmen an, welche die für eine Entlastung sorgen sollen. So warten unter dem Namen Entlastungspaket 2022 nun viele Bürger auf die angekündigte Hilfe seitens der Bundesregierung.
Tipp: Die Details zur Steuerreform und Maßnahmen zur Entlastung in Österreich für das Entlastungspaket 2022 in Österreich können auf https://entlastungsrechner.at/bmf-steuerreform-2022 zur BMF Steuerreform 2022 berechnet und nachgelesen werden. Auch in Österreich gibt es ähnlich wie in Deutschland teils deutliche Kritik von verschiedenen Organisationen und Politikern an den bereits beschlossenen Maßnahmen. Das Thema Inflation und Teuerung ist auch in Österreich mit aktuell hoher Inflation deutlich spürbar.
Inhaltsverzeichnis
Die Bonuszahlungen aus dem Entlastungspaket
Die Empfänger von Sozialleistungen sollen im Juli 2022 eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro bekommen. Dies geht aktuell aus einem Gesetzentwurf der Koalition hervor, den das Kabinett am 27.04.2022 veröffentlicht hat. Generell hatte die Koalition nur eine Corona-Einmalzahlung über100 Euro vorgesehen. Dieser Betrag wurde im März im Zuge weiterer Entlastungen nochmals um insgesamt 100 Euro erhöht. Verdienen sollen all solche Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder die Grundsicherung beziehen.
Ebenfalls neu beschlossen hat das Kabinett zugleich eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für Personen, die Arbeitslosengeld I bekommen. Den Anspruch darauf haben sollen gemäß dem Entwurf all jene, „welche im Monat Juli 2022 für wenigstens einen Tag Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben“. Wann mit dieser Überweisung genau gerechnet werden kann, ich zunächst noch offen.
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass alle Kinder einen Einmalbonus über 100 Euro bekommen sollen, welcher zusätzlich zum Kindergeld über die zuständigen Familienkassen ausbezahlt werden soll. Jener Bonus soll ebenfalls auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden, sodass er vor allem Familien mit wenig Geld zugutekommt. Dem Konzept zufolge sollen alle Kinder ab Juli in Deutschland, welche einen Anspruch auf Kindergeld haben, von dieser einmaligen Zahlung profitieren – den Angaben zufolge gehören dazu ebenfalls geflüchtete Kinder aus der Ukraine zu dieser Klasse der Begünstigten.
Für einen großen Teil der Maßnahmen wie beispielsweise die Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin oder die Energiepreispauschale werden Änderungen des geltenden Gesetzes nötig sein. Diese müssen also Bundestag, Kabinett und teilweise den Bundesrat ebenfalls passieren. Dies kann im Verfahren mit Ausschussanhörungen einige Monate dauern, aber von den Fraktionen ebenso beschleunigt werden. Aus diesem Grund wurde die Ende Februar von der Ampel-Koalition beschlossene Beendigung der EEG-Umlage von der Stromrechnung im März zum ersten Mal im Parlament erörtert.
Zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbrauchern bei den Kosten für den Strom entfällt nun zum 1. Juli 2022 die bisher bestehende EEG-Umlage. Die sich hieraus ergebende Entlastung von etwa 6,6 Mrd. Euro sollen den einzelnen Anbietern in vollem Umfang an die einzelnen Verbraucher weitergeben.
Die Energiepauschale
Von einer einmaligen Energiepreispauschale profitieren die einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, welche in den Steuerklassen 1 bis 5 eingruppiert sind oder als geringfügig Beschäftigte ausnahmslos besteuert sind sowie Steuerzahler mit Einkünften aus Einkunftsarten gemäß §13, §15 und §18 EStG. Die Bezahlung in Höhe von 300 Euro erfolgt voraussichtlich über den Arbeitgeber im Monat September 2022, wenn hier kein ruhendes Dienstverhältnis vorhanden ist. Dieser Betrag in Höhe von 300 Euro allerdings ist nicht steuerfrei, sondern als zu versteuernde Zahlung zum Gehalt zu verstehen.
- Wenn dabei ein höherer Steuersatz bei den Bediensteten vorliegt, bekommen diese weniger von diesen 300 Euro ausbezahlt als Beschäftigte mit einem geringen Einkommen.
- Wenn die Beschäftigten unter dem steuerlichen Grundfreibetrag über derzeit 10.347 Euro liegen, so bekommen diese die EEP ohne etwaige Abzüge. Die Selbständigen profitieren dabei durch die Senkung der Steuervorauszahlung.
Die genauen Details werden auf jeden Fall von der Regierung noch erarbeitet. Dabei sind die Steuerberater wiederum ebenfalls gefordert, die Änderungen umzusetzen. So unterstützt hierbei die DATEV-Software die Steuerberater generell sehr.
Auch zum Entlastungspaket 2022 in Deutschland gibt es Kritik– vor allem zum Thema soziale Gerechtigkeit.
Gemäß den Angaben der Bundesregierung umfasst die Ausbezahlung der 300 Euro Energiepreispauschale ein Volumen von insgesamt 13,8 Euro. Weil jedoch die EEP steuerpflichtig ist, würden die Kosten durch den Abzug der eingehenden Steuereinnahmen bei etwa 10,4 Milliarden Euro liegen.
Dagegen gehen nach jener neuen Regelung auch bestimmten Personengruppen gänzlich leer aus. Dies sind Studenten ohne Nebenjob, Azubis ohne eine Ausbildungsvergütung, Rentner ohne Nebenjobs oder steuerfreie Minijobber.
Den einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll jedoch einmalig über die Lohnabrechnung ihres Arbeitgebers die geplante Energiepreispauschale über 300 EUR ausbezahlt werden. Einen Anspruch haben demnach Steuerpflichtige mit den Einkünften aus Gewinneinkunftsarten sowie auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die einen Lohn aus einem aktuellen Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingruppiert sind oder als geringfügig Beschäftigte auf pauschale Art und Weise besteuert werden.
Dabei unterliegt die Pauschale der Einkommensteuer, denn die 300 Euro sind steuerpflichtig. Dies bedeutet auch, dass Mitarbeitern mit einen hohem Steuersatz am Schluss weniger bleibt. So bekommen die volle Summe damit nur diejenigen, welche unter dem bekannten steuerlichen Grundfreibetrag verbleiben. So werden generell nicht alle von der Energiepreispauschale in der Höhe von 300 Euro profitieren. Nach dem derzeitigen Stand sind dabei die Rentner ausgenommen.
Aus diesem Grund hagelte es schon eine hohe Kritik. Experten sprechen hier von „grober Ungerechtigkeit“. Die Rentner aber sind nicht die einzigen, die bei der Pauschale leer ausgehen bleiben.
Viele Beschäftigte fragen sich nun, wann die 300 Euro der Energiepreispauschale gezahlt werden. Verschiedene Teile des Entlastungspakets sollten nach den Angaben erst den Bundesrat und -tag durchlaufen. Aus diesem Grund kann das Gesetz am Ende auch erst im Mai 2022 endgültig verabschiedet werden. Die Medien melden nun unter Berufung auf Koalitionskreise, dass mit einem Beginn frühestens mit dem 1. Juni 2022 gerechnet werden kann.
Das Neun-Euro-Ticket
Der Hintergrund des Neun-Euro-Tickets ist es, dass die Bundesregierung die Menschen dazu bringen möchte, dass diese regelmäßig den ÖPNV nutzen bzw. diesen für sich zu entdecken und hierfür weniger das Auto zu verwenden.
- Zu diesem Zweck wurde ein besonderes Angebot für drei Monate für nur neun Euro im Monat und pro Person ins Leben gerufen. Der Beginn für das neue Neun-Euro-Ticket soll der 1. Juni 2022 sein.
- Wer zum Beispiel im Juni 2022 ein solches Ticket kauft, kann dieses in dem Monat frei im Nahverkehr verwenden. Für Juli und August 2022 muss dann noch ein weiteres Ticket gekauft werden.
Dieses Ticket gilt für den Regionalverkehr und den ÖPNV in ganz Deutschland, jedoch nicht für den Fernverkehr (ICE, EC oder IC). So sind dies für 3 Monate 27 Euro für eine Person – ein sehr gutes Angebot also. Erwerben können die Nutzer das Ticket im Netz und zugleich an Automaten sowie am Schalter der Bahn. Daher soll der Kauf dieses Neun-Euro-Tickets sehr einfach möglich sein.
Die Abo-Kunden und Besitzer von Semester- und Jobtickets profitieren ebenfalls von diesem Neun-Euro-Ticket. An einer passenden Lösung arbeiten derzeit noch die einzelnen Verkehrsunternehmen. Eine Fahrradmitnahme ist jedoch nur bei einem bestehenden Abo in der Bahn möglich, das diese separat beinhaltet. Die neuen Kunden benötigen für die Mitnahme des Fahrrades jedoch ein Extra-Ticket. Die Bahn bietet dafür eine Tageskarte für 6 Euro an. Diese ist dann für den ganzen Tag im Bundesgebiet gültig.
Bei den ebenfalls geplanten vergünstigten Nahverkehrstickets sind außerdem noch eine Reihe Details zu klären, hatte das Verkehrsministerium erklärt. Dies betrifft beispielsweise den Umgang mit Nutzern von Monatskarten und weiteren, länger laufenden Fahrkarten.
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