Was ist eine Lohnpfändung?
Die Lohnpfändung ist eine der häufigsten und effektivsten Mittel für einen Gläubiger Geldforderung gegen einem Schuldner einzutreiben.
Kann oder will der Schuldner seine Rechnung nicht begleichen, so kann der Gläubiger einen Titel vor Gericht gegen dem Schuldner erwirken. Der Gläubiger hat dann das Recht, aus dem Vermögen des Schuldners den offenen Betrag zu beziehen.
Bei einer Lohnpfändung wird auch der Arbeitgeber des Schuldners mit einbezogen. Dieser ist zur Mitwirkung verpflichtet, ins besonders muss er den vom Gehalt pfändbaren Teil berechnen.
Außerdem ist es die Aufgabe des Arbeitgebers des Schuldners, diesen Betrag einzubehalten und an dem Gläubiger zu zahlen, bis der offene Betrag abgezahlt ist.
Dem Schuldner bleibt selbstverständlich ein monatlicher Betrag, welcher der Grundsicherung entspricht, wie gewohnt von seinem Arbeitgeber, ausgezahlt. Welcher genaue Betrag dem Schuldner übrig bleibt, hängt von seinen Einnahmen ab und kann an einer im Internet verfügbaren Tabelle abgelesen werden.
Quelle: https://www.vexcash.com/blog/lohnpfaendung-und-lohnabtretung/
Inhaltsverzeichnis
Ablauf der Gehaltspfändung
Zunächst muss der Gläubiger einen gerichtlichen Titel erwirken. Mit diesem Titel kann u. a. beim zuständigen Amtsgericht ein Pfändungsbeschluss erlassen werden. Wenn dem Gläubiger der Arbeitgeber des Schuldners bekannt ist, kann der Beschluss auf dem Arbeitgeber übertragen werden und der Arbeitgeber somit zum Drittschuldner erklärt werden. Dies kann sowohl als Einmalzahlung, als auch als Raten innerhalb mehrerer Monate gezahlt werden. Die Summe wird dann, wie oben schon beschrieben, vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vom Gehalt abgezogen.
Voraussetzungen für eine Gehaltspfändung
Um die Forderungen mittels einer Lohnpfändung durchsetzten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner besitzen und dieser auch dem Schuldner zugestellt worden sein.
Der Gläubiger (oder ein beauftragtes Inkassounternehmen) muss bei einem Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Lohnpfändung gestellt haben und das zuständige Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen haben.
Außerdem muss der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Arbeitgeber des Schuldners (Drittschuldner) vom Gerichtsvollzieher zugestellt worden sein. Erst, wenn diese Voraussetzungen erfüllt wurden, ist die Lohnpfändung auch rechtens.
Was ist eine Lohnabtretung?
Bei einer Lohnabtretung findet zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner eine außergerichtliche Einigung statt. Der Schuldner überträgt in diesem Fall seinem Gläubiger freiwillig einen Teil seines Gehaltes bzw. Lohnes. Laut Definition ist die Lohnabtretung nichts anderes als eine Übertragung des Lohnanspruchs auf einen anderen Gläubiger. Die Übertragung erfolgt zumeist durch einen entsprechenden Vertrag, welcher vor auftreten der Zahlungsunfähigkeit unterschrieben wurde. Sie kann auch in einer einzelnen Abtretungsklausel in einem bereits bestehenden Vertrag (bzw. in einem allgemeinen Vertrag) festgehalten werden.
Es ist möglich, dass in einem Arbeitsvertrag eine Klausel aufgenommen wird, dass eventuelle finanzielle Ansprüche aus der Arbeitsleistung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt werden. In diesem Fall darf das Kreditinstitut die Gehaltsabtretung nicht automatisch einholen, sondern darf erst nach Erlaubnis des Arbeitgebers entsprechende Summen einfordern.
Tipp: Im Ratgeber zum Thema Lohnabtretung gibt es Details und weitere Informationen zum Nachlesen.
Eine Abtretung kann, zumindest in erster Instanz, in einem Arbeitsvertrag direkt ausgeschlossen werden. In Form einer Betriebsvereinbarung kann diese Regelung auch für den ganzen Betrieb geltend gemacht werden. Bei einer Anfrage eines Gläubigers muss der Arbeitgeber der Bank nur die Ausschlussklausel vorzeigen. Der Gläubiger kann diese Ausschlussvereinbarung anfechten, sofern diese Regelung erst nach Eingang der Forderungen vereinbart wurde.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Lohnpfändung und eine Lohnabtretung?
Die Unterschiede liegen im Kern darin, dass kein Titel gegen dem Schuldner von Nöten ist, um Lohnabtretung geltend machen zu können und schon vor auftreten der finanziellen Probleme das Vorgehen der Lohnabtretung vertraglich geregelt ist.
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