Die Finanztransaktionssteuer wird auch als Finanzmarkttransaktionssteuer bezeichnet und ist eine Steuer auf außerbörsliche oder börsliche Finanztransaktionen. Sie ist den Verkehrsteuern zugeordnet.
Bereits im Jahre 2012 legte die EU-Kommission einen Entwurf zur Einführung der Finanztransaktionssteuer innerhalb der EU vor, so dass auch der Finanzsektor einen fairen Beitrag leisten kann. Die Kommission wies jedoch darauf hin, dass der geringfügig besteuerte Finanzsektor in Zeiten der Finanzkrise bereits mit 4600 Milliarden Euro gestützt wurde.
- Der Steuersatz betrug 0,1 Prozent auf den Handel von Anleihen und Aktien und 0,01 Prozent für Derivate von Anleihen und Aktien.
- Devisengeschäfte am Spotmarkt und auch andere Derivate sollen von dieser Steuer nicht betroffen sein. In der Gesamtheit ließen sich laut Berechnungen der Europäischen Kommission hierdurch etwa 50 Milliarden Euro kassieren, die zum größten Teil die Mitgliedsländer unterstützen sollen.
Im Jahre 2012 begannen neun EU-Länder einen erneuten Vorstoß, die Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene einzuführen, scheiterten hier aber vor allem am Widerstand der Nicht-Euro-Länder Schweden und Großbritannien. Die Alternative, diese Steuer in der Eurozone einzuführen, misslang am Widerstand von den Niederlanden und Luxemburg.
- Neo-Finanzminister Gernot Blümel lehnte im Januar 2020 im Rahmen des Ecofin, dem Rat für Wirtschaft und Finanzen den Vorschlag in Brüssel seines Amtskollegen Olaf Scholz in Deutschland für die Einführung der Finanztransaktionssteuer ab.
- Er forderte hierbei einen neuen Vorschlag, ansonsten wolle Österreich aus der Gruppe der EU aussteigen. Dies teilte Blümel vor der Sitzung des EU-Finanzministerrats mit.
Der aktuelle Vorschlag aus Deutschland ist für Blümel nicht akzeptabel. Im Statement drohte er den Ministern für Finanzen mit Rückzug Österreichs aus den Finanzverhandlungen.
Es wird ein neuer Vorschlag für die Steuer benötigt. Österreich möchte eine weit angelegte Finanztransaktionssteuer, welche in der EU zusammen umgesetzt und auch beschlossen wird.
- Der Vorschlag aus Deutschland war laut den Kritikern ausgelegt, vor allem die Kleinanleger zahlen zu lassen, jedoch spekulative Devisengeschäfte hierbei nicht zu berücksichtigen.
- Blümel teilt seine Kritik im Statement mit. Er bestraft in erster Linie die Realwirtschaft und ist indirekt auch ein Vorteil für Spekulanten. Dem könne nicht zugestimmt werden.
Bereits im Jahre 2013 scheiterte eine EU-weite Steuer für Finanztransaktionen aufgrund der großen Differenzen aller Mitgliedsstaaten. Derzeit arbeiten nur zehn Staaten in der Arbeitsgruppe zusammen, um neue Verstöße bei der Besteuerung der vorgenommenen Finanztransaktionen zu riskieren.
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