Der Fall Oliver sorgt seit Tagen für Gesprächsstoff. Als die Mutter den 5-jährigen Buben am Dienstag in Graz in den Kindergarten bringen will, steht plötzlich der dänische Kindsvater vor ihr, entreißt ihr das Kind und flüchtet nach Dänemark. Österreich stellt eine Haftbefehl gegen den Mann aus.
Ein erbitterter Streit und eine verzwickte Rechtslage
Die Vorgeschichte: Oliver wurde im Jahr 2007 in Dänemark geboren. Die Beziehung der Eltern geht allerdings bereits kurze Zeit nach der Geburt in die Brüche. Die aus Österreich stammende Mutter bekommt das Sorgerecht für den Buben und lebt mit Oliver noch mehrere Jahre in Dänemark. Der dänische Kindsvater bekommt ein Besuchsrecht. 2010 zieht die Frau mit dem damals 3-Jährigen aber zurück nach Österreich. Weil der in Dänemark verbleibende Vater nun keine Möglichkeit mehr hat seinen Sohn zu besuchen, beantragt er die alleinige Obsorge, die er von einem dänischen Gericht auch zugesprochen bekommt. Zudem wird ein Haftbefehl gegen die mittlerweile in Österreich lebende Kindsmutter ausgesprochen, die allerdings von einem österreichischen Gericht ebenfalls das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt.
Selbst Experten wissen nicht, wie es jetzt weitergeht
Für den 5-jährigen haben sowohl Vater als auch Mutter das alleinige Sorgerecht, zugesprochen von Gerichten des jeweiligen Heimatlandes. Eine Rechtlage, die selbst Experten Kopfzerbrechen bereitet. Es ist völlig unklar, wie es in dem Fall weitergeht. Nun ist offensichtlich ein internationales Gericht am Zug. Obsorgestreitigkeiten, die sich über Staatsgrenzen hinweg strecken, werden von einem in Den Haag geschlossenen Übereinkommen geregelt. Die Anwältin der Grazer Mutter des Buben wird wohl dort einen entsprechenden Antrag stellen.
Bild: „Die heile Familie“ > beim Fall Oliver eher Illusion?; von baerchen57, flickr
Schierl Franz Peter meint
Leider entwickelt sich auch mein Fall in diese Richtung.
Kurz vor der Entscheidung auf alleinige Obsorgerecht, wurde meine Tochter von der Mutter nach Polen entführt (hatten zu diesem Zeitpunkt noch das gemeinsame Obsorgerecht). Ein Verfahren nach HKÜ wurde sofort beantragt.
Nun bekam ich auch schon in der 2ten Instanz das Alleinige zugesprochen.
Doch auch das interessiert die Polen nicht. Die polnischen Behörden spielen auf Zeit sodass das Kind sich „eingelebt“ hat. Von den Behörden in Österreich habe ich keine Unterstützung , denn es ist ja eh alles am Laufen.
So wird man in Österreich in Stich gelassen und den Behörden (sowie auch der Ex-Frau) alle Türen durch Abwarten geöffnet. Auch hier wird die Ex-Frau das Alleinige in Polen beantragen und auch bekommen. Tolle HKÜ Vereinbarung wenn Sie nichts wert ist… Mfg. SCHIERL
Schierl Franz Peter meint
Bitte um entsprechende Hilfe von den zuständigen Behörden. Mfg.Schierl