Abermals droht das zwischen der Schweiz und Deutschland vereinbarte Steuerabkommen am Widerstand der Opposition, die die Mehrheit im Bundesrat hält, zu scheitern. Dies war 2011 schon einmal der Fall.
Inhalte des Steuerabkommens
Im Sommer 2011 trafen Deutschland und die Schweiz die Vereinbarung, das Schweizer Banken ab 2013 eine Pauschalsteuer von 19 bis 34 Prozent auf das von Deutschen in der Schweiz deponierte Schwarzgeld an Deutschland überweisen müssen. Dafür wiederum erhalten Steuersünder Straffreiheit. Gleichzeitig darf auch die Schweiz Steuern in gleicher Höhe verlangen.
Mittlerweile wurde dieses Steuerabkommen noch verschärft, die Pauschalsteuer wurde erhöht, jetzt sollen Steuern von 21 bis 41 Prozent erhoben werden. Zudem sollen Erben von Schwarzgeld, das in der Schweiz angelegt wurde, eine Erbschaftssteuer von 50% zahlen. In Kraft treten soll die Vereinbarung nun eher als ursprünglich geplant, nämlich schon ab dem 1. 1. 2013, statt ab dem 31. 5. 2013.
Scharfe Kritik der SPD
Laut Sigmar Gabriel bietet dieses Abkommen nach wie vor zu viele Schlupflöcher. Seiner Meinung nach kann sich damit jeder, der reich genug ist, von der ihm zustehenden Strafe freikaufen.
Desweiteren bleibe Steuersündern noch zu viel Zeit, das Schwarzgeld aus der Schweiz abzuziehen und in einem anderen Steuerparadies anzulegen, da das Abkommen erst 2013 in Kraft treten soll. Daher ist die zentrale Forderung der SPD, dass es rückwirkend ab 2012 gelten soll. Dies aber lehnt die Schweiz ab.
Die Bundesregierung befürchtet nun, dass der Widerstand der SPD zu einer Verzögerung des Inkrafttretens des Steuerdeals und damit zu einer Minderung der zu erwartenden Mehreinnahmen führen könnte.
Bild: mmemichi, flickr
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