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Ratgeber zur Gebäudeversicherung

Grundsätzliches zur Gebäudeversicherung

Innerhalb einer Gebäudesicherung sind Immobilien, Nebengebäude und Garagen versichert. Der Umfang wird durch die Inhalte eines jeden Vertrages bestimmt. In wie weit Nebengebäude wie Gartenlauben, Scheunen etc. mitversichert sind, wird gesondert festgehalten.

Sinn einer Gebäudeversicherung ist, im Falle eines Schadens durch Brand, Vandalismus, Wasser, Sturm, Hagel und sonstigen Elementarschäden abgesichert zu sein. In der Regel wäre eine finanzielle Rücklagenbildung für schwerwiegende Schäden wie beispielsweise einem Brand kaum zu verwirklichen, da das Geld im Grund das Doppelte an Wert der Immobilie aufgebracht werden müsste. Einmal zum Kauf und einmal zur Absicherung im möglichen Schadensfall. Bei einer Fremdfinanzierung zum Beispiel durch die Bank wird eine Brandversicherung sogar zwingend vorgeschrieben. Im Fall eines Totalschadens erhält der Versicherungsnehmer zuerst die Auszahlung des Zeitwertes seines Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert bekommt er erst nach dem Wiederaufbau anhand von Belegen erstattet.

Inhaltsverzeichnis

Die Risikoabsicherung

Die Versicherungen bieten in der Regel eine kombinierte Absicherung der Risiken von Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weiteren Elementarschäden wie beispielsweise Erdrutsch bei Erdbeben an. Seit dem Wegfall des Monopol- und Pflichtrecht können Versicherungsnehmer in ganz Deutschland frei wählen, welche Kombination und Versicherung sie abschließen möchten.

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Die Gebäudeversicherungen sind in der Beitragsbemessung meist dynamisch, damit der Neuwertfaktor mit der Wertsteigerung des Objektes gleichgesetzt werden kann. Meist erhöht sich der Beitrag pro Jahr um 5%. Dieser Dynamik kann aber rechtzeitig widersprochen werden. Allerdings ist in diesem Fall auf eine Unterversicherung zu achten, denn wer die Dynamik nicht bezahlt, bekommt unter Umständen nicht den gegenwärtigen Wert ersetzt, im Fall eines Schadens. Die Prüfung erfolgt immer durch den Versicherungsnehmer selbst und kann anhand des Policewertes jedes Jahr neu ermittelt werden. Liegt der gegenständliche Wert über der Versicherungssumme, sollte eine Erhöhung beantragt werden, was unweigerlich auch mit einer Beitragserhöhung zusammenhängt oder man wechselt die Versicherung, dass kann unter Umständen günstiger sein oder gleichbleibend bei höherer Leistung.

Kriterien der Gebäudeversicherung

Bei der Berechnung der Gebäudeversicherung von Brandschutz, Leitungswasser, Sturm, Hagel und anderen Elementarschäden wird die Bauweise der Immobilie berücksichtigt. Eine harte Bedachung und massive Steinbauweise wird nach der Abkürzung BAK (Bauartenklasse) 1 berechnet und ist in der Regel günstiger als BAK 2 bei Fachwerkhäusern oder Häusern aus Holz wie Fertighäuser, da hier die Brandgefahr erhöht ist. Unter BAK 3 werden feuergefährliche Objekte mit harter Bedachung, z.B.: Blockbohlenhäuser gelistet. Ried, Schilf oder Strohdächer fallen unter BAK 4 oder BAK 5. Die Einstufungen dienen der risikogerechten Beurteilung der einzelnen Objekte. Um andere Elementarschäden zusätzlich abzusichern, sind die Angaben über das wohnliche Umfeld notwendig, ob man nah am Wasser (Hochwasser) wohnt, am Rand eines Berges (Erd- und Steinrutsch) oder in Gegenden mit erhöhten Schneefall.
Weiterhin wird unterschieden in welchen Versicherungszweig das Objekt fällt, ob privat, industriell, gewerblich oder landwirtschaftlich. Die Tarifgestaltung unterliegt den Versicherungen selbst. In der Regel kann der Versicherte allerdings Wünsche äußern, die dann gesondert abgesichert werden können.

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Fazit

Bei aller Absicherungsmöglichkeit, kann eine Versicherung durchaus einen Vertragsabschluss verweigern, wenn das Risiko zu groß ist. Wenn also jemand im Hochwassergebiet wohnt und die Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers zeitnah gegeben ist oder war, sind entweder die Beiträge so hoch, dass sie sich kaum jemand leisten kann oder der Schutz bei Hochwasser wird in der Police ausgeklammert. Zu beachten ist auch das Schäden die durch Sturm verursacht werden nur ab einer Windstärke von 8 – 12 übernommen werden. Kann der Versicherungsnehmer die Windstärke nicht nachweisen, so bleibt er auch hier auf seinen Kosten sitzen. Wer den Versicherungsbeitrag nicht oder nicht pünktlich zahlt, muss damit rechnen, dass im Schadensfall die Versicherung den Schutz verweigert.

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(Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de)

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